Eines der zentralen Elemente in der Arbeitswelt, ist der Arbeitsschutz. Denn die Grundlage für einen funktionierenden Betrieb, bilden sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen. In Österreich wird der betriebliche Arbeitsschutz im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Darin wird der Arbeitgeber verpflichtet Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, über die notwendigen Schutzmaßnahmen zu entscheiden und dann entsprechend für den Arbeitsschutz zu sorgen. Das Gesetz wird durch eine ganze Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert. Dies reicht von der sicheren Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einem sicheren Arbeitsmitteleinsatz, Lärmschutz, arbeitsmedizinischer Vorsorge bis hin zum Umgang mit Gefahrstoffen.
Auch die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Bestandteil des Gesetzes. Sie wird in der Verordnung PSA (PSA-V) explizit geregelt und die Nutzung muss vom Arbeitgeber ermöglicht werden. Die PSA beinhaltet dabei jegliche Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen die vor akuten Verletzungen oder vor Berufskrankheiten schützen. In der PSA-BV und der europäischen Richtlinie 89/686/EWG werden alle Arbeitsmittel in 3 PSA-Kategorien eingestuft, die sich nach der zu erwartenden Verletzungsschwere richten:
Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte die CE-Kennzeichnung tragen müssen. Mit dieser Kennzeichnung wird gegenüber den Behörden erklärt, dass das Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
In unserem Beitrag zum Thema Arbeits- und Schutzkleidung gibt es noch mehr Informationen zum Thema.
Im Bereich der Chemischen Schutzbekleidung wurden von der Europäischen Union 6 Typen von Schutzgraden definiert. Um überhaupt das CE-Kennzeichen tragen zu dürfen, müssen Mindestanforderungen bezüglich der physikalischen und chemischen Materialeigenschaften erfüllt werden und korrekt gekennzeichnet, sowie mit den entsprechenden Informationen versehen werden. Die verschiedenen Kleidungstypen unterliegen dabei verschiedenen DIN Normen, die ihre jeweilige Funktionsweise definieren und regeln
Nach der DIN EN Norm 14605 für Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien werden zwei Typen unterschieden: