Dank des COVID-19 Erregers ist aktuell ist fast nichts so sehr in der Diskussion wie das Einatmen und seine Konsequenzen. Tatsächlich hat das tiefe Luftholen entspannende Wirkung, hilft wieder klar denken und verhindert gelegentlich eine vorschnelle Äußerung. 20.000 Atemzüge macht ein Mensch pro Tag- das sind rund 6.600 Mal Atemholen während eines Arbeitstages. Kein Wunder also, dass das Gesundheitsministerium angesichts des Übertragungsweges von COVID-19 über die Atemwege nun die Empfehlung ausgesprochen hat im öffentlichen Raum Atemschutzmasken zu tragen (zumindest überall dort wo der Mindestabstand nicht oder nur schwer eingehalten werden kann). Doch Atemschutzmaske ist nicht gleich Atemschutzmaske.
Bei vielen unserer Kunden, zum Beispiel im Baugewerbe, in Maler- und Lackiererbetrieben, Medizin- oder Chemielaboren, in der Lebensmittelbranche und Landwirtschaft gehört das Thema Atemschutz zum Arbeitsalltag. Das reicht vom komplett umluft-unabhängigen Atemschutzgerät (bei Einsätzen mit weniger als 17 Volumen-% Sauerstoff oder bei giftigen Gasen) über die umluftabhängigen Vollmasken (Schutz auch vor Gasen und Dämpfen, zum Beispiel bei Feuerwehreinsätzen) bis zur partikelfiltrierenden Halbmaske. Diese auch FFP (filtering face piece) genannte Staubmaske bedeckt Nase und Mund und schützt je nach Ausführung vor dem Einatmen diverser Partikel sowie wässriger oder öliger Aerosolen.
Dabei spielen die Gesamtleckage und die MAK eine zentrale Rolle. Als Gesamtleckage bezeichnet man die Gesamtheit aller Undichtigkeitsstellen an Gesicht und Ausatemventil sowie Filterdurchlass. Unter MAK (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) versteht man die max. zulässige Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bei der keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Auch bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Std., maximal 40 Std. in der Woche (bei Schichtbetrieb 42 Std.) darf es dabei nicht zu Gesundheitsschäden kommen.
Es werden drei verschiedene FFP-Klassen unterschieden, ihre Schutzfunktion ist nach der EN149 genormt:
Wird die Atemschutzmaske nur gelegentlich für einzelne Tätigkeiten benötigt, empfiehlt sich der Gebrauch von Einwegmasken. Diese werden einfach ausgetauscht, sobald das Atmen schwerer fällt. Je nach Konzentration der Partikel, vor der die Maske Schutz bieten soll (Staub, Rauch, Aerosolen, Viren, Bakterien, Pilssporen…), bietet die Maske Schutz für bis zu 8 Stunden – oder den oben errechneten 6.600 Atemzügen.
Ob sich für Sie der Einsatz einer Atemschutzmaske mit Ventil empfiehlt, hängt im Wesentlichen von der Tragedauer und der Art der Tätigkeit ab. Das Ventil erleichtert das Entweichen der Atemluft und wird daher als komfortabler empfunden bei längerer Tragezeit oder während anstrengenden Tätigkeiten mit erhöhter Atemfrequenz. Das führt zu dauerhaft kühlem und trockenem Klima innerhalb der Maske und hat einen weiteren großen Vorteil, wenn zusätzlich zu der Schutzmaske auch eine Schutzbrille getragen wird: Da die feuchte Atemluft lediglich über das Ventil entweicht, wird das Beschlagen der Schutzbrille deutlich minimiert.
Optimalen Schutz bieten beide Varianten, mit und ohne Ventil, da sich beim Einatmen die Membran des Ventils, allein durch den Atemzug, komplett luftdicht verschließt.