Der ISPM 15 Standard für Holzverpackungen

6 min lesen 02 Juli 2020
Durch die meist sehr langen Transportwege ist die Exportware aufgrund des häufigen Verladens starken Belastungen ausgesetzt. Für einen ausreichenden Schutz eignen sich daher besonders Faltkisten aus Holz und Holzcontainer, da sie sehr robust und stabil sind. Doch nicht alle Holzverpackungen sind für den Export geeignet, sie müssen spezielle Standards erfüllen.

ISPM 15 gegen Schädlingsbefall

Gerade Holzcontainer werden häufig aus Rohholz hergestellt, welches mit Schädlingen befallen sein kann und damit eine echte Gefahr für die heimischen Waldbestände darstellt. Aus diesem Grund gilt für Exportverpackungen aus Vollholz, in vielen Ländern der ISPM 15 Standard. Trägt eine Verpackung den ISPM 15 Stempel, wurde das Verpackungsholz durch eine entsprechende Behandlung von Schädlingen befreit. Die Überprüfung dieser Norm erfolgt durch die jeweiligen Nationalen Pflanzenschutzorganisationen (NPPOs) in den Ein- und Ausfuhrländern. Durch sie erfolgt die Kontrolle der Anwendung der richtigen Holzbehandlung, die Verwendung des ISPM 15 Stempels sowie ihr Aufbringen durch den Erzeuger/Behandler.

Wo gilt der ISPM 15 Standard?

Der ISPM 15 Standard gilt in der gesamten EU und weiteren 84 Ländern , darunter China, die USA und Australien. Eine vollständige ISPM 15 Länderliste finden Sie auf der Homepage des Julius Kühn Institutes für Pflanzengesundheit, das in Deutschland für die Gesundheit der heimischen Pflanzen zuständig ist.

Der ISPM 15 Standard: Die Behandlungsmethoden

Die ISPM 15 Norm gilt nur für Verpackungen aus Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm Dicke. Holzverpackungen die dünner als 6 mm sind oder während ihrer Verarbeitung geleimt, erhitzt oder gepresst wurden, wie z.B. Spanplatten, Sperrholz und Furniere müssen nicht behandelt werden, genauso wie Verpackungen die aus Holzwolle und Sägemehl hergestellt wurden. Sie wurden bereits bei Ihrer Herstellung sehr großer Hitze ausgesetzt.

Für das ISPM 15 Zertifikat, müssen die Holzverpackungen entsprechend behandelt werden. Dafür kommen verschiedene Verfahren in Frage:

Wärmebehandlung (HT) für ISPM 15:

Die Wärmebehandlung beinhaltet das Erhitzen des Holzverpackungsmaterials auf eine bestimmte Temperatur und für eine spezifische Zeitdauer, um Schädlinge und Krankheitserreger abzutöten.

Die genauen Anforderungen für die Wärmebehandlung werden vom ISPM 15 festgelegt. Typischerweise muss das Holzmaterial auf eine Kerntemperatur von mindestens 56°C (133 ° F) für mindestens 30 Minuten erhitzt werden.

Die Wärmebehandlung kann unter Verwendung von Trockenhitze oder Dampf erfolgen. Es ist wichtig, dass die Behandlung gemäß den spezifischen Anforderungen durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass alle Schädlinge und Krankheitserreger effektiv abgetötet werden.

Chemische Behandlung mit zugelassenen Pestiziden für ISPM 15:

Die chemische Behandlung beinhaltet die Anwendung von zugelassenen Pestiziden auf das Holzverpackungsmaterial, um Schädlinge und Krankheitserreger abzutöten.

Die genauen Pestizide, die für die Behandlung verwendet werden können, sind im ISPM 15 festgelegt. Diese Pestizide müssen sicher für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sein und dürfen keine Rückstände auf dem behandelten Holz hinterlassen, die die Verwendung beeinträchtigen könnten.

Die Behandlung muss ordnungsgemäß durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der Anweisungen des Herstellers und der geltenden Vorschriften für die Anwendung von Pestiziden. Nach der Behandlung muss das Holzverpackungsmaterial ausreichend trocknen, bevor es verwendet wird, um sicherzustellen, dass es keine Rückstände enthält.

Behandlung mit Methylbromid (MB):

Die Behandlung von Holzverpackungsmaterial mit Methylbromid war früher eine gängige Methode zur Schädlingsbekämpfung gemäß den Anforderungen des ISPM 15. Methylbromid, ein chemisches Pestizid, wurde verwendet, um Schädlinge und Krankheitserreger im Holz abzutöten.

Die Behandlung mit Methylbromid erfolgte durch Einleitung von gasförmigem Methylbromid in eine abgedichtete Kammer, in der das Holzverpackungsmaterial lag. Das Gas durchdringt das Holz und tötet Schädlinge und Krankheitserreger ab. Anschließend wurde das Gas sicher abgelassen und das behandelte Holzmaterial entlüftet.

Obwohl die Behandlung mit Methylbromid effektiv war, wurde sie aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit stark eingeschränkt. Methylbromid ist ein ozonschädliches Gas und ein bekanntes neurotoxisches und krebserzeugendes Agens. Aufgrund dieser Risiken wurde die Verwendung von Methylbromid als Schädlingsbekämpfungsmittel stark reguliert.

In vielen Ländern ist die Verwendung von Methylbromid für die Behandlung von Holzverpackungsmaterial nicht mehr erlaubt oder unterliegt strengen Beschränkungen. Stattdessen werden andere Methoden wie die Wärmebehandlung (Heat Treatment, HT) oder die chemische Behandlung mit alternativen, weniger schädlichen Pestiziden bevorzugt.

Das ISPM 15 Siegel: So erkennt man behandelte Holzverpackung

Im Anschluss an einer der zugelassenen Behandlungen erhält die Verpackung den ISPM 15 Stempel. Dieser ist an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und gut lesbar anzubringen und muss die folgende Angaben enthalten:

IPPC-Symbol
Das Symbol muss immer links von den anderen Angaben angebracht sein.
Ländercode
Dies muss der internationale ISO Ländercode mit zwei Buchstaben sein: z.B. DE für Deutschland.
Erzeuger-/Behandlercode
Dies ist ein einheitlicher Code, der dem Erzeuger oder Behandler des Holzverpackungsmaterials zugeordnet wird. Die Anzahl und die Anordnung der Kennziffern oder Buchstaben werden dabei durch die NPPOs zugeordnet. In einigen Ländern beinhaltet dies beispielsweise Regionscodes z.B. BW für Baden-Württemberg. Bei in Deutschland hergestellten Holzverpackungen beginnen die vergebenen Registriernummern immer mit der „49“ als Zeichen dafür, dass es sich um eine Registrierung im Sektor „Holz“ handelt.
Der Behandlungscode
Er ist eine Abkürzung des IPPC für die verwendete Behandlungsmethode und muss in einer eigenen Zeile stehen oder durch einen Bindestrich von den restlichen Angaben abgetrennt sein.
BehandlungscodeBehandlungsart
HTHitzebehandlung
MBMethylbromid (Hersteller in der EU dürfen diese Behandlungsart seit 2010 nicht mehr anwenden, Verpackungen mit dieser Behandlungsmethode dürfen aber weiterhin eingeführt werden)
CPIChemische Druckimprägnierung

Bei älteren Holzverpackungen findet sich zusätzlich häufig die Angabe DB für debarked (=entrindet). Inzwischen ist die Entrindung aber als obligate Maßnahme vorgesehen, daher ist diese Kennzeichnung nicht mehr notwendig.

Versender in der Verantwortung

Der Versender muss sich vergewissern, ob die eingeführte Verpackung den Bestimmungen der ISPM 15 Norm entspricht. Bei fehlender Markierung kann der Zoll die Ware sogar verweigern. Zu den Holzverpackungen von RAJA, die den ISPM 15 Stempel tragen wie beispielsweise ein Großteil unserer Holzpaletten, erhalten Sie auf Anfrage natürlich auch die zugehörigen Exportzertifikate.

Quellen und hilfreiche Links

Die deutsche Übersetzung des Originaldokumentes des IPPC zur ISPM finden Sie hier:

https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/regelungen—ippc.html

 

Kommentare(6)
  1. Hello!
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    Laurie Berera

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    wir haben Ihre INKA-Paletten gekauft und nun benötigt ein Kunde einen Beleg über ISPM 15-STANDARD für den
    Export in den IRAN.
    Können Sie uns bitte das entsprechende Zertifikat zu den Paletten zukommen lassen ?

    Vielen Dank vorab
    Daniela Fahlefeld

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